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Stellenangebote:

Wir expandieren und suchen daher laufend neue Taxi- oder Mietwagenfahrer.

 

Für die Beförderung mit dem Taxi benötigen Sie einen Taxischein.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

 

Vollendung des 21. Lebensjahres

 

Nachweis des Besitzes einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren oder von 2 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre.

 

Nachweis der geistigen und körperlichen Geeignetheit. Diese wird in einem Gutachten belegt, welches beim TÜV oder bei dafür zugelassenen Betriebsärzten im Rahmen der sogenannten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erstellt wird.

 

Nachweis bestimmter Anforderungen an das Sehvermögen und an die Gesundheit. Dies wird i.d.R. vom zuständigen Gesundheitsamt oder von entsprechend dafür zugelassenen Ärzten attestiert.

 

Nachweis entsprechender Sorgfalt und Zuverlässigkeit, insbes. im Straßenverkehr. Dazu sind der Verkehrsbehörde ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis sowie ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg vorzulegen.

 

Bei der Ausbildung, die innerhalb kurzer Zeit (ca. 2 Wochen) abgeschlossen ist, können wir Sie gerne unterstützen.

 

Sprechen Sie uns an.

 

Wir freuen uns auf Sie.

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